In den vergangenen Wochen erreichen die Friedhofsverwaltung vermehrt Anrufe von Nutzungsberechtigten, die ihre Grabstätte aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr selbst pflegen können.
Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, einen Gärtner oder eine andere geeignete Person mit der Pflege der Grabstätte zu beauftragen. Auf diese Weise kann die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit weiterhin würdevoll erhalten und gepflegt werden.
Ebenso erhalten wir vermehrt Anfragen zur vorzeitigen Abräumung von Grabstätten.
Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass das Abräumen einer Grabstätte nur mit vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung zulässig ist. Bitte setzen Sie sich daher vor Beginn der Arbeiten mit uns in Verbindung. Nach erteilter Genehmigung kann die Abräumung entweder selbst vorgenommen oder ein Fachbetrieb damit beauftragt werden. Dabei sind der Grabstein, die Grabeinfassung, sämtliche Fundamente sowie der gesamte Grabschmuck vollständig zu entfernen, sodass die Grabstätte vollständig geräumt ist.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Abräumung durch die Gemeinde bzw. den Bauhof nicht möglich ist.
Nach Abschluss der Arbeiten bitten wir Sie, die erfolgte Abräumung und Einebnung der Grabstätte der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. So können wir die ordnungsgemäße Räumung dokumentieren und die weiteren erforderlichen Schritte veranlassen.
Für Fragen rund um die Grabpflege oder die Abräumung von Grabstätten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne unter der Rufnummer 07136/278-33 beratend zur Verfügung.






