Informationen zum Coronavirus
Fallzahlen im Landkreis Heilbronn
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz sowie die Zahl der COVID-19-Fälle auf den Intensivstationen jeden Abend in einem Lagebericht.
Das Landratsamt veröffentlicht die 7-Tages-Inzidenz und die Fallzahlen im Landkreis auf einem Dashboard: Zur Homepage
Weitere Kreise können Sie auf dem Gesundheitsatlas Baden-Württemberg finden: Zur Homepage
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landes: Zur Homepage
Corona-Hotline Oedheim
Bei Fragen zu den Corona-Regelungen und den entsprechenden Maßnahmen in Oedheim kontaktieren Sie bitte Frau Ilayda Arslan unter Telefonnummer: 07136 278-33 oder corona(@)oedheim.de
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes
Mit Beschluss vom 21. Juni 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt am 27. Juni 2022 in Kraft. Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 25. Juli 2022 verlängert.
Die bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger werden bis zum 25. Juli 2022 fortgeführt. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Die neue Verordnung gilt bis zum 25. Juli 2022.
Die jeweils gültige Corona-Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Landes: Zur Homepage
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Zur Homepage
Trotz der erfreulichen Lockerungen ist ein verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht, gerade im Kontakt mit Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf geboten.
Informationen zur Absonderung und Quarantäne
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr von den Gesundheitsämtern kontaktiert. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.
Wer eine Bescheinigung über die Absonderungsdauer benötigt, kann diese weiterhin beim Ordnungsamt der Gemeinde beantragen. Hierzu werfen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in den Rathausbriefkasten oder senden ihn per E-Mail an corona(@)oedheim.de . Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Bescheinigung nicht um ein Genesenenzertifikat handelt. Dieses erhalten Sie in einer Apotheke. Die Bescheinigung kann lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden.
Antragsformular für positiv getestete Personen (Index) (PDF-Datei)
Antragsformular für Haushaltsangehörige (PDF-Datei)
Information für Haushaltsangehörige (PDF-Datei)
Informationen zum Verhalten im Verdachtsfall oder bei einem positiven Testergebnis finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/covid-19-positiv
Bei Fragen können Sie sich auch an die Hotline des Landkreises wenden: Telefonnummer 07131 994-5012, erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Corona-Verordnung Absonderung
Die Landesregierung hat mit Wirkung zum 03.05.2022 die Corona-Verordnung Absonderung geändert.
Die wichtigsten Regelungen zu Quarantäne und Isolation finden Sie im Schaubild unten.
Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die neuen Regelungen ebenfalls automatisch.
Die Corona-Verordnung Absonderung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes: Zur Homepage
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Absonderung: Zur Homepage
Testmöglichkeiten in Oedheim
Corona-Schnelltestzentrum
Degmarner Straße 1 (an der Kochana)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 8:00 - 16:00 Uhr
Das Testangebot kann ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Eine Registrierung ist vor Ort oder vorab unter www.sicher-offen.com möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur Personen ohne Krankheitssymptome getestet werden können.
Spuck-& Lolli-Teststelle Oedheim-Neuberg
Frau Alexandra Kern und Herr Michael Braunwarth
Mobiltelefon: 0162/1029379
E-Mail schreiben
Termine nur nach Vereinbarung
Corona-Teststation Oedheim
Kostenloses Angebot ohne vorherige Terminvereinbarung
Spucktests werden ebenfalls angeboten
Am Willenbach 13 (an der Waschanlage)
Telefonnummer: 07139 48927-10
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 17 Uhr
Eine Übersicht über Teststellen für Schnelltests im Landkreis Heilbronn finden Sie auch auf der Internetseite des Landratsamts: Zur Homepage
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie eine Karte mit weiteren Corona-Testzentren und Schwerpunktpraxen:Zur Homepage
FAQ zu Corona-Tests: Zur Homepage
Informationen zur Corona-Impfung
Das wichtigste Instrument in der Pandemiebekämpfung bleibt das Impfen. Erster Ansprechpartner für die Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung ist der Hausarzt.
In Heilbronn bietet der Impfpunkt in der Kaiserstraße montags, mittwochs und freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr Impfungen an. Samstags werden hier auch Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahre angeboten. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Heilbronn: Zur Homepage
Infos zu aktuellen Impfaktionen finden Sie auf Dranbleiben-BW.de oder auf den jeweiligen Webseiten des Stadt- und Landkreises.
Informationen zu den Impfangeboten in Baden-Württemberg finden Sie auf der Seite des Landes: Zur Homepage
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung und die FAQs finden Sie auf der Seite des Landes: Zur Homepage
Corona-Hotline des Landratsamtes
Corona-Hotline des Landkreises Heilbronn:
Telefonnummer: 07131 994-5012, von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Info-Hotlines der Gesundheitsämter nur allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten können. Sie erbringen keine ärztlichen Leistungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht die richtigen Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe benötigen. Für Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte die richtigen Ansprechpartner, also in erster Linie die Hausärzte. Sind diese nicht zu erreichen, dann muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) angerufen werden. Bitte begeben Sie sich nicht auf bloßen Verdacht hin in die Notaufnahme Ihres örtlichen Krankenhauses oder in Ihre Hausarztpraxis!
Darüber hinaus stehen Informationen im Internet zur Verfügung:
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Zur Homepage
beim Landesgesundheitsamt: Zur Homepage
beim Robert-Koch-Institut: Zur Homepage
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums: Zur Homepage
Die Liste der Virusvariantengebiete wird vom Robert-Koch-Institut regelmäßig aktualisiert: Zur Homepage
Aktuell ist kein Land als Virusvariantengebiet eingestuft, somit muss kein Reise-Rückkehrer seine Einreise anmelden und auch nicht in Quarantäne.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Arslan unter Telefonnummer: 07136 278-33 oder corona(@)oedheim.de.
Übersicht über alle ergänzenden Corona-Verordnungen
Zu der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes gibt es mehrere ergänzende Verordnungen, die bestimmte Bereiche wie etwa die Schulen, Gaststätten oder den Sport regeln.
Eine Übersicht der Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes: Zur Homepage
Das Land Baden-Württemberg hat die häufigsten Fragen und Antworten, gegliedert nach Themenbereichen, auf den Seiten des Landes zusammengestellt: Zur Homepage
Finanzielle Hilfe für die durch den Lockdown betroffenen Unternehmen
Informationen zu Überbrückungshilfen für Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Zur Homepage
Informationen in verschiedenen Sprachen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bietet Informationen über das Coronavirus und Handlungshinweise in verschiedenen Sprachen an: Zur Homepage