Informationen zum Coronavirus
Änderung der CoronaVO
Mit der ab 31.01.2023 gültigen CoronaVO hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden:
- Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen.
- Auch in Obdachlosenheimen müssen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
- Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben.
Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen eine Maske tragen müssen.
Die Pressemitteilung des Landes finden Sie hier (PDF-Datei)
Fallzahlen im Landkreis Heilbronn
Tägliche Fallzahlen und weitere Indikatoren zur Lage sind weiterhin arbeitstäglich im Dashboard und Pandemieradar des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de sowie dem Gesundheitsatlas Baden-Württemberg unter www.gesundheitsatlas-bw.de/sonderthema-corona/ abrufbar.
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg stellt ergänzend donnerstags einen Lagebericht mit einer ausführlichen Berichterstattung zur aktuellen Lage in den einzelnen Landkreisen unter www.gesundheitsamt-bw.de zu Verfügung.
Corona-Hotline Oedheim
Bei Fragen zu den Corona-Regelungen und den entsprechenden Maßnahmen in Oedheim kontaktieren Sie bitte Herrn Ehrhardt unter Telefonnummer: 07136 278-30 oder corona(@)oedheim.de
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes
Die jeweils gültige Corona-Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Landes: Zur Homepage
Informationen zur Absonderung und Quarantäne
Die aktuelle Corona-Verordnung Absonderung finden Sie auf der Internetseite des Landes: zur Homepage
Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Anstelle der Absonderung besteht die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
Dies gilt:
- in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist sowie
- im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Für medizinisch-pflegerische Einrichtungen u.ä. gilt weiterhin ein Betretungsverbot für die Dauer der Absonderung.
Testmöglichkeiten in Oedheim
Spuck-& Lolli-Teststelle Oedheim-Neuberg
Frau Alexandra Kern und Herr Michael Braunwarth
Mobiltelefon: 0162/1029379
E-Mail schreiben
Termine nur nach Vereinbarung
Corona-Teststation Oedheim
Ohne vorherige Terminvereinbarung
Spucktests werden ebenfalls angeboten
Am Willenbach 13 (an der Waschanlage)
Telefonnummer: 07139 48927-10
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 17 Uhr
Eine Übersicht über Teststellen für Schnelltests im Landkreis Heilbronn finden Sie auch auf der Internetseite des Landratsamts: Zur Homepage
Auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie eine Karte mit weiteren Corona-Testzentren und Schwerpunktpraxen:Zur Homepage
FAQ zu Corona-Tests: Zur Homepage
Informationen zur Corona-Impfung
Eine Übersicht der Praxen, die eine Corona-Impfung anbieten, finden Sie auf dem Terminbuchungsportal des Landes Baden-Württemberg unter Impftermin-BW.de
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung und die FAQs finden Sie auf der Seite des Landes: Zur Homepage
Corona-Hotline des Landratsamtes
Corona-Hotline des Landkreises Heilbronn:
Telefonnummer: 07131 994-5012, von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Info-Hotlines der Gesundheitsämter nur allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten können. Sie erbringen keine ärztlichen Leistungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht die richtigen Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe benötigen. Für Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte die richtigen Ansprechpartner, also in erster Linie die Hausärzte. Sind diese nicht zu erreichen, dann muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) angerufen werden. Bitte begeben Sie sich nicht auf bloßen Verdacht hin in die Notaufnahme Ihres örtlichen Krankenhauses oder in Ihre Hausarztpraxis!
Darüber hinaus stehen Informationen im Internet zur Verfügung:
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Zur Homepage
beim Landesgesundheitsamt: Zur Homepage
beim Robert-Koch-Institut: Zur Homepage
Informationen in verschiedenen Sprachen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bietet Informationen über das Coronavirus und Handlungshinweise in verschiedenen Sprachen an: Zur Homepage