Informationen zum Coronavirus
In diesem Artikel finden Sie Informationen zur Corona Pandemie und der aktuellen Lage in Oedheim sowie die Corona-Verordnungen.
Fallzahlen im Landkreis Heilbronn
Das Landratsamt veröffentlicht die Fallzahlen im Landkreis auf einem Dashboard: Zur Homepage
Es kann die Gesamtzahl der bestätigten Fälle im Landkreis, die Anzahl der aktiv Infizierten, der Genesenen, der Verstorbenen sowie die 7-Tages-Inzidenz abgerufen werden.
Zudem bildet eine Karte die bisher bestätigten Fälle der einzelnen Kommunen ab.
Weitere Kreise können Sie auf dem Gesundheitsatlas Baden-Württemberg finden: Zur Homepage
Beschlüsse der Bund-Länder Konferenz vom 19.01.2021 – Verlängerung des „Winter-Lockdowns“
In der Konferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen am 19.01.2021 wurden weitere Maßnahmen beschlossen.
Wieder gilt, die beschlossenen Maßnahmen werden in Baden-Württemberg erst rechtskräftig wenn die Landesregierung die allgemeine Corona-Verordnung dahingehend geändert hat. Abweichungen sind deshalb immer noch möglich, siehe auch die Infos zur Schließung der Kitas und Schulen.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Der sogenannte „Winter-Lockdown“ wird bis zum 14.2.2021 verlängert. Die aktuell geltenden Beschränkungen bleiben bestehen, auch die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen. So sind auch weiterhin Ansammlungen und Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (die blauen Einmalmasken oder auch die besseren FFP2) konkretisiert.
- Kitas und Schulen: Schulen und Kitas bleiben bis 14.02.2021 grundsätzlich geschlossen bzw. in Schulen kann die Präsenzpflicht aufgehoben werden. Eine Notbetreuung wird es weiterhin geben. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.
Ministerpräsident Kretschmann hat in seiner Presseansprache nach der Konferenz angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab 01.02.2021 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. Nächste Woche soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium BW hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.
- Gottesdienste u. religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.
- Arbeiten im Homeoffice: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber/innen überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.
Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
- Überbrückungshilfen: Die Überbrückungshilfe III des Bundes wurde nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.
Informationen zum Bund-Länder Beschluss finden Sie auch auf den Seiten des Bundes: Zur Homepage
Sobald eine konkrete Ausgestaltung in Form einer Änderung der Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg vorliegt, werden wir Sie an gleicher Stelle umgehend informieren.
Neue Änderung der Corona-Verordnung, gültig ab Montag, 18. Januar 2021
Die Landesregierung hat die die vierte Änderung der Corona-Verordnung am 16.01.2021 notverkündet. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.
Corona-Verordnung, gültig ab 18.01.2021: Zum Download (PDF-Datei)
Vierte Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung: Zum Download (PDF-Datei)
Übersicht über die Änderungen (mit Aktualisierung zum 18. Januar 2021): Zum Download
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten: Zum Download (PDF-Datei)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes: Zur Homepage
Corona-Verordnung ab 11.01.2021 (gültig bis 17.01.2021): Zum Download (PDF-Datei)
Dritte Änderungsverordnung zur Corona-Verordnung: Zum Download (PDF-Datei)
Begründung zur dritten Änderungs-Verordnung: Zum Download (PDF-Datei)
Übersicht über die Änderungen Stand 11.01.2021: Zum Download
Informationen zur Impfung Stand 08.01.2021
Informationen sowie die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Impfen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung: Zur Homepage
Weitere Informationen und FAQs zur COVID-19 Impfung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: Zur Homepage
Die Coronavirusimpfverordnung finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums: Zur Homepage (PDF-Datei)
Das Kreisimpfzentrum in Ilsfeld startet am 22. Januar
Ab dem 22. Januar 2021 nehmen die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg Ihre Arbeit auf.
Das Kreisimpfzentrum des Landkreises Heilbronn ist in der Tiefenbachhalle in Ilsfeld-Auenstein eingerichtet. Auch hier startet der Betrieb am 22. Januar 2021.
Terminvergaben erfolgen voraussichtlich ab dem 18./19. Januar über die Rufnummer 116117 oder hier
Beachten Sie hierzu die aktuelle Pressemitteilung des Landratsamts vom 07.01.2021: Zum Download (PDF-Datei)
Es können keine Termine vor Ort oder über die Corona-Hotline des Landkreises vereinbart werden. Wer ohne Termin im KIZ erscheint, kann nicht geimpft werden.
Zusätzlich zu den Impfzentren sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, z. B. in Alten- und Pflegeheimen. Mittelfristig soll die Impfung bei den Hausärzten stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Landratsamts Heilbronn: Zur Homepage
Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 07.01.2021 zum verschobenen Start der Kreisimpfzentren: Zum Download (PDF-Datei)
Corona-Hotlines
Corona-Hotline des Landkreises Heilbronn:
Telefonnummer: 07131 994-5012, von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Wochenende von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Corona-Hotline des Landkreises Heilbronn ist an den Weihnachtsfeiertagen vom 24. bis 26. Dezember, an Silvester und am Neujahrsfeiertag sowie am 6. Januar 2021 jeweils von 12 bis 15 Uhr erreichbar.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Info-Hotlines der Gesundheitsämter nur allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus beantworten können. Sie erbringen keine ärztlichen Leistungen für Einzelpersonen und sind deshalb nicht die richtigen Ansprechpartner für Personen, die ärztliche Hilfe benötigen. Für Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte die richtigen Ansprechpartner, also in erster Linie die Hausärzte. Sind diese nicht zu erreichen, dann muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) angerufen werden.
Vorab können Sie sich über folgendes Schema des Landratsamtes Heilbronn selbst einschätzen: Zum Download (PDF-Datei)
Bitte begeben Sie sich nicht auf bloßen Verdacht hin in die Notaufnahme Ihres örtlichen Krankenhauses oder in Ihre Hausarztpraxis!
Hotline des Landesgesundheitsamts:
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Diese erreichen Sie wie folgt: Telefonnummer: 0711 90439555 Montag – Freitag zwischen 9 und 18 Uhr
Darüber hinaus stehen Informationen im Internet zur Verfügung:
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Zur Homepage
beim Landesgesundheitsamt: Zur Homepage
beim Robert-Koch-Institut: Zur Homepage
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Lockdown, den Ausgangsbeschränkungen und der Corona-Verordnung
Die FAQs zur den geltenden Ausgangsbeschränkungen, zur Corona-Verordnung und dem landesweiten Lockdown finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung: Zur Homepage
Übersicht über alle ergänzenden Corona-Verordnungen
Zu der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes gibt es mehrere ergänzende Verordnungen, die bestimmte Bereiche wie etwa die Schulen, Gaststätten oder den Sport regeln.
Eine Übersicht der Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes: Zur Homepage
Aufgrund der Vielzahl der Verordnungen kommt es immer wieder zu konkreten Fragestellungen.
Das Land Baden-Württemberg hat die häufigsten Fragen und Antworten, gegliedert nach Themenbereichen, auf den Seiten des Landes zusammengestellt: Zur Homepage
Corona-Verordnung Absonderung gültig ab 11.01.2021
Das Sozialministerium hat am 10. Januar 2021 die CoronaVO Absonderung verkündet. Die Regelungen treten ab 11. Januar 2021 in Kraft.
Corona-Verordnung Absonderung, gültig ab 11.01.2021: Zum Download (PDF-Datei)
Begründung zur Corona-Verordnung Absonderung: Zum Download (PDF-Datei)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes: Zur Homepage
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung, gültig ab 18.01.2021
Die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung führt eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise ein (Zwei-Test-Strategie). Künftig gilt daher zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise.
1. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss vorab im Internet eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Die erhaltene Bestätigung muss man bei der Einreise mit sich führen. Die Aussteigekarte im Flugzeug oder eine direkte Meldung beim Ordnungsamt fallen weg.
2. Nach der Einreise muss man sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
3. Bei der Einreise muss ein Test gemacht werden. Dieser kann innerhalb von 48 Stunden vor Einreise oder direkt nach der Einreise gemacht werden. Für die Durchführung des Tests darf man die Quarantäne verlassen. Der Test muss unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Einreisetages per E-Mail an corona(@)oedheim.de gesendet werden.
4. Die häusliche Absonderung (Quarantäne) endet frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise, wenn ein negatives Testergebnis beim Ordnungsamt vorgelegt wird (per E-Mail an corona(@)oedheim.de senden). Dieser Test kann frühestens am 5. Tage nach der Einreise vorgenommen werden. Für die Durchführung des Tests darf man die Quarantäne verlassen.
5. Ausnahmen für Pendler aus Grenzregionen und für Einreisende aus privaten, medizinischen und beruflichen Gründen sind in der Verordnung vorgesehen.
Ausgenommen sind künftig auch „Genesene“:
Von der Quarantäne ausgenommen sind künftig Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch einen PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen. Der entsprechende Nachweis kann in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht bei der Personengruppe nicht, da nach aktuellem Kenntnisstand von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Auch für diese Personen gilt die Ausnahme von der Quarantänepflicht nur, soweit sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen.
Die Corona-Verordnung Einreise- und Quarantäne, gültig ab 18.01.2021: Zum Download (PDF-Datei)
Weitere Hinweise und ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums: Zur Homepage
Die Liste der Risikogebiete wird vom Robert-Koch-Institut regelmäßig aktualisiert: Zur Homepage
Zur Anmeldung einer Einreise aus einem Risikogebiet: www.einreiseanmeldung.de
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Ilhan unter Telefonnummer: 07136/278-33 oder corona(@)oedheim.de.
Verhalten auf den Friedhöfen, insbesondere bei Beerdigungen (Stand 12.01.2021)
Entsprechend der Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15. Oktober 2020 gelten seit dem 20. Oktober folgende Regelungen auf den Friedhöfen.
Immer gilt:
Der notwendige Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist einzuhalten, sofern es sich nicht um Familien und Personen aus dem gleichen Haushalt handelt.
Es besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen, die typische Symptome einer COVID-19-Erkrankung (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen oder in den letzten 10 Tagen mit einer infizierten Person Kontakt hatten.
Zusätzlich gilt bei Beerdigungen:
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (sog. Alltagsmasken) ist bei Beerdigungen verpflichtend.
Zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber den zuständigen Behörden nach §§ 16, 25 IfSG (Gesundheitsamt) muss eine Datenerhebung aller Teilnehmer erfolgen. Hierzu müssen die Besucherinnen und Besucher Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer angeben. Die Daten werden nach vier Wochen vernichtet.
Bei Beerdigungen steht ein Desinfektionsspender zur Verfügung.
Chorgesang und Blasmusik sind im Freien erlaubt, wenn zwischen den Sängern und Musikern untereinander der notwendige Abstand und zu den Besuchern der Trauerfeier ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten wird.
Die Aussegnungshalle auf dem Neuen Friedhof ist gesperrt.
Der Bestatter ist bei Beerdigungen für die Einhaltung der Vorgaben zuständig.
Die aktuellen Regeln hängen immer an den Eingängen der Friedhöfe aus.
Die CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen vom 15. Oktober 2020 finden Sie hier: Zum Download (PDF-Datei)
Standorte Kreisimpfzentren und Aufruf an freiwillige Helfer
Die Standorte für die Kreisimpfzentren in Baden-Württemberg stehen fest. Neben den neun Zentralen Impfzentren kann auch an rund 50 dezentralen Standorten gegen das Coronavirus geimpft werden.
Weitere Informationen sowie eine Karte mit den Standorten finden Sie auf der Homepage des Landes: Zur Homepage
Aufruf des Landes an freiwillige Helferinnen und Helfer zur Mitarbeit in den Corona-Impfzentren: Zum Download (PDF-Datei)
Nutzung der Spielplätze
--- Update 06. August 2020 ---
Entsprechend § 9 Abs. 1 der Corona-Verordnung erhöhen wir ab sofort die maximalen Nutzerzahlen der Spielplätze auf einheitlich 20 Kinder pro Spielplatz.
Wir danken an dieser Stelle allen Kindern und Eltern, die sich in den letzten Wochen verantwortungsbewusst an die geltenden Regeln und Bestimmungen gehalten haben.
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Öffnung der Spielplätze ab 6. Mai 2020
Mit der 7. Änderung der Corona-Verordnung hat das Land Baden-Württemberg u.a. die Öffnung der Spielplätze unter Auflagen ab dem 06.05.2020 beschlossen. Die Auflagen und Richtlinien zur Spielplatzöffnung sind vom Sozialministerium mittlerweile an die Kommunen gemeldet worden.
Kernpunkte der Vorgaben sind das Abstandsgebot, die Begleitung/Aufsicht durch Erwachsene, sowie eine Zugangsbeschränkung, (max. Anzahl der Kinder ist abhängig von der Größe und Ausstattung der einzelnen Spielplätze). Erwachsene werden nicht mitgezählt.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schaubild am Seitenende, welches auch an allen Spielplätzen angebracht wird. Die angegebene Kinderanzahl ist nur beispielhaft und wird für jeden Spielplatz extra festgelegt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Gemeindespielplätze mit den festgelegten maximalen Nutzerzahlen. Also die Anzahl an Kindern, die Gleichzeitig auf dem jeweiligen Spielplatz spielen dürfen.
Spielplatz Fichtenweg: 10
Spielplatz Kocherstraße: 5
Spielplatz beim Sportplatz Oedheim: 15
Spielplatz Schule: 10
Spielplatz Degmarn: 15
Skate-Anlage Degmarn: 4
Spielplatz Heinrich Fries- Straße: 6
Spielplatz Bernhard Huss- Straße: 5
Spielplatz beim Neuberg: 8
Spielplatz Käppele: 6
Spielplatz Im Quittenbusch: 6
Spielplatz Blumenstraße: 20
DFB-Minispielfeld: 10
Kleinfeld Degmarn: 10
Beim Abstandsgebot ist klar, dass je älter die Kinder sind, immer mehr , auch von den Begleitpersonen, darauf geachtet werden kann. Bei jüngeren Kindern, Kiga-Alter und jünger ist dies nicht wirklich bzw. nur bedingt möglich.
Um das Risiko einer Übertragung des Coronavirus auf unseren Spielplätzen möglichst gering zu halten, ist die Beachtung der genannten Regeln und Empfehlungen von besonderer Bedeutung. Hier kommt den Eltern bzw. den erwachsenen Betreuungspersonen, die die Kinder während der Nutzung der Spielplätze begleiten, eine wichtige Rolle zu. Eigenverantwortliches Handeln steht dabei absolut im Vordergrund, gerade auch in der aktuellen besonderen Situation.
Es dürfte jedem klar sein, dass Kontrollen der Spielplatznutzung nur stichprobenartig erfolgen können.
Wir sind uns aber sicher, dass wir dies auch nicht brauchen werden, da wir fest davon überzeugt sind, dass die Eltern so vernünftig und verantwortungsbewusst handeln und sich an die Vorgaben des Landes halten.
Trotz aller Regeln, Hinweise und Beschränkungen freuen wir uns sehr für die Kinder.
Viel Spaß beim Spielen!
Ihre Gemeindeverwaltung
Finanzielle Hilfe für die durch den Lockdown betroffenen Unternehmen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
Informationen zu Überbrückungshilfen für Unternehmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Zur Homepage
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Informationen sowie die Download-Links erhalten Sie auf der Homepage der Bundesregierung: Zur Homepage
Informationen in verschiedenen Sprachen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bietet Informationen über das Coronavirus und Handlungshinweise in verschiedenen Sprachen an: Zur Homepage