Sehr hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn
Aufgrund der anhaltendend hohen Temperaturen und der daraus folgenden Trockenheit besteht in der Region um Heilbronn aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr.
Das Kreisforstamt Heilbronn sperrt aus diesem Grund im Wald das Anzünden und/oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald, auch und insbesondere innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze). Das Landratsamt hat hierzu eine Polizeiverordnung erlassen.
Polizeiverordnung des Landratsamts, gültig ab 5. August 2022: Zum Download (PDF-Datei)
Die Sperrung gilt, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Wetterstation Obersulm die Waldbrandgefahrenstufe 4 und höher feststellt.
Die Waldbrandgefahrenstufe der Station Obersulm können hier abrufen: Zur Homepage DWD
Offene Lichtquellen, wie Kerzen oder Laternen, sind im Wald generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.
Die Einhaltung dieser Sperrung wird auch am Wochenende kontrolliert und Verstöße geahndet.