Schöffen und Jugendschöffen
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Heilbronn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen und Jugendschöffen benötigt werden. Die Vorschlagsliste wird eine Woche lang öffentlich im Rathaus ausgelegt. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsbürger, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer. Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenzen verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflichen Erfahrungen und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgend-welcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Sollte die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe/Jugendschöffe Ihr Interesse geweckt haben und Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen, dann reichen Sie bitte ihre Bewerbung bis zum 30. April 2023 bei der Gemeinde Oedheim, Fachbereich II, Ratsstraße 1, 74229 Oedheim ein. Für Fragen steht Ihnen Herr Ehrhardt unter Telefonnummer: 07136 278-30 zur Verfügung. Das Formular kann von der Internetseite unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder Sie können dies bei der Gemeinde Oedheim anfordern.