Amtliche Bekanntmachungen 2020
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Oedheim
icon.crdate23.04.2020
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant einen Ersatzneubau der Leitungsanlage 0316 vom Umspannwerk Großgartach (Stadt Leingarten) bis zum Umspannwerk Kupferzell.
Vorhaben 20, Abschnitt 3: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Oedheim
Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant einen Ersatzneubau der Leitungsanlage 0316 vom Umspannwerk Großgartach (Stadt Leingarten) bis zum Umspannwerk Kupferzell. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.
Kartierungsarbeiten
Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden. Die Schäden werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i. V. m. § 18 Absatz 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen im Zeitraum von März 2020 bis August 2020. Die betroffenen Grundstücke können Sie aus der Flurstücksliste entnehmen. Diese finden Sie bis zum 31.08.2020 auf www.oedheim.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zur öffentlichen Einsicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vorhabenträgers oder von ihm beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 / 3804701
E-Mail:
dialognetzbau@transnetbw.de





