Amtliche Bekanntmachungen 2020
SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Oedheim
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im November 2020 hat die Bundesnetzagentur als zuständige Genehmigungs-behörde mit der Beteiligung der Öffentlichkeit im Abschnitt E (Schweinfurt/Bad Kissingen bis Netzverknüpfungspunkt Großgartach) nach § 20 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) begonnen. Auf Grund der Ergebnisse legt die Bundesnetzagentur im nächsten Schritt einen Untersuchungsrahmen für das weitere Planfeststellungsverfahren fest. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden Kartierungsarbeiten statt. Die biologischen Kartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit des Gesamtvorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.
Umfang der Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen.
Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.
Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Oedheim im Zeitraum von 04.01.2021 bis 31.12.2021.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den Flurstücklisten und den zugehörigen Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Oedheim zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten Mittwoch bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr; Montag von 16:00 bis 18:30 Uhr; Mittwoch und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr aus: Bürgermeisteramt Oedheim, Bauamt, Fachbereich 3, Frau Mößner, Ratsstraße 1, 74229 Oedheim. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung 07136 278-60 möglich ist. Bitte tragen Sie am Auslageort eine Mund-Nase-Bedeckung.
Mitarbeiter der TransnetBW GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeiter der TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 3804701
E-Mail: suedlink@transnetbw.de