EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
Der Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Tieren innerhalb der Europäischen Union (EU) notwendiges Reisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.
Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Halterin oder Halter des Tieres
- Beschreibung des Tieres
- Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
- Tollwutimpfung (Gültigkeit)
- Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern
als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung - weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
Hinweise:
- Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
- Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
- Ausschließlich dazu ermächtigte Tierärzte oder amtliche Tierärzte dürfen Heimtierpässe ausstellen.
Voraussetzungen
Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Verfahrensablauf
Bevor der Heimtierausweis ausgestellt werden kann, muss das Tier vom Tierarzt eindeutig identifiziert werden. Ist noch keine Kennzeichnung vorhanden, nimmt der Tierarzt diese vor und stellt den Heimtierausweis aus.
Die Kennzeichnung eines Heimtieres muss durch Einsetzen eines Transponders erfolgen. Vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte, noch eindeutig lesbare Tätowierungen behalten ihre Gültigkeit.
Auch andere Personen als Tierärtze dürfen in Deutschland Transponder einsetzen. Sie müssen
aber über die erforderliche Sachkunde verfügen. Der Transponder muss vor dem Ausstellen des
Heimtierausweises erfolgen.
In dem neuen Heimtierausweis muss der Tierhalter bei der Erstausstellung durch Unterschrift die
Tierhalterdaten bestätigen. Es sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes,
der den Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. Die Angaben zur Kennzeichnung des Tieres
werden durch Laminieren im neuen Heimtierausweis gesichert.
Hinweis: In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.
Unterlagen
- EU-einheitliches Heimtierausweismuster: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
- gegebenenfalls Impfpass des Tieres, um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen
Kosten
Die Kosten für die Ausstellung eines Heimtierausweises können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch geimpft oder gekennzeichnet werden muss oder nicht.
Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht wird, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Diese können Sie auf den Internetseiten der Bundestierärztekammer nachlesen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
ein Tierarzt, der eine entsprechende Ermächtigung des zuständigen Veterinäramtes besitzt
Hinweis: In der Regel sind alle niedergelassenen Tierärzte in Baden-Württemberg zum Ausstellen von Heimtierausweisen ermächtigt.
Vertiefende Informationen
Die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausreise mit Heimtieren können Sie im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" nachlesen.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 12.09.2019 freigegeben.