Dienstleistungen: Gemeinde Oedheim

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Vimeo

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Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

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Privacy@vimeo.com

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Vereinigte Staaten von Amerika

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Ihre Bank muss Abgeltungsteuer einbehalten, wenn Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen jährlich folgende Beträge übersteigen:

  • wenn Sie ledig sind: 801 Euro
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: 1.602 Euro

Mit dem Abzug der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf Ihre Kapitalerträge bezahlt. Das gilt jedoch nur für inländische Kapitalerträge. Erhalten Sie Ihre Kapitalerträge von einer ausländischen Bank, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.

Möchten Sie keine Abgeltungsteuer abgezogen bekommen, müssen Sie der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für die Befreiung von der Abgeltungsteuer keine NV-Bescheinigung. Hierfür müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das Formular hierfür erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Voraussetzungen

Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen folgende Beträge nicht übersteigt:

  • wenn Sie ledig sind: 9.168 Euro (2020: 9.408 Euro)
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben: 18.336 Euro (2020: 18.816 Euro)

Verfahrensablauf

Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) beantragen. Das Formular erhalten Sie im Service-Center Ihres Finanzamts. Die Steuerverwaltung stellt es außerdem zum Download zur Verfügung.

Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr anzugeben, sonst kann das Finanzamt keine NV-Bescheinigung ausstellen.

Tragen Sie die Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen in Zeile 25 des Antragsformulars ein. Üblicherweise benötigen Sie ein Exemplar für jede Bank, bei der Sie Kapitalvermögen angelegt haben.

Das Finanzamt stellt Ihnen die NV-Bescheinigung normalerweise für drei Jahre aus.

Hinweis: Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung von verheirateten Personen beziehungsweise Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Eheleute oder Lebenspartner zusammen aus.

Eine auf die Eheleute oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen ausgestellte NV-Bescheinigung ist auch gültig, wenn ein Konto nur auf die Ehefrau oder den Ehemann beziehungsweise auf einen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin lautet.

Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter jeweils ein gesondertes Formular ausfüllen.

Fristen

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide
  • Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
  • bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten

Kosten

Es entstehen Ihnen beim Finanzamt keine Kosten.

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen

Vertiefende Informationen

  • Informationen zur Abgeltungsteuer auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 27.07.2020 freigegeben.