Lohnsteuerermäßigung beantragen
Manche Ausgaben können Ihre Einkommensteuer mindern. Das Finanzamt berücksichtigt sie nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs bei der Einkommensteuerveranlagung. Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, können Sie vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bilden lassen.
Hinweis: Durch diese Eintragung ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss.
Für folgende Aufwendungen kommt ein Freibetrag in Betracht:
- Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit, wenn diese den Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten, beispielweise:
- Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Werkzeuge, typische Berufskleidung)
- Reisekosten (z. B. Fahrt-, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit), soweit diese nicht von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden
- Fahrten zur Arbeit (sog. Entfernungspauschale)
- Sonderausgaben, wenn diese den Pauschbetrag von 36 Euro bei Ledigen und 72 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern überschreiten, z. B.:
- Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten, an Lebenspartner nach einer Auflösung der Lebenspartnerschaft oder den dauernd getrennt lebenden Lebenspartner
- unter bestimmten Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs und Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
- gezahlte Kirchensteuer in bestimmten Fällen
- Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium bis zu 6.000 Euro im Jahr
- nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, das zum Haushalt gehört
- Außergewöhnliche Belastungen, z. B.:
- Freibetrag für den Sonderbedarf eines Kindes in der Berufsausbildung
- Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige
- Behinderten-Pauschbetrag
- Sonstige Freibeträge, z. B. negative Einkünfte aus:
- Gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit
- Verluste aus einem vermieteten Objekt (Sie können den Freibetrag erstmals in dem Kalenderjahr berücksichtigen lassen, der auf die Anschaffung oder Fertigstellung des vermieteten Objekts folgt.)
- in Ausnahmefällen: Kinderfreibeträge und Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Wenn ein Freibetrag als ELStAM gebildet wurde, müssen Sie nach Ablauf des Kalenderjahres beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einreichen. Für das Jahr 2021allerdings nur dann, wenn Sie die Arbeitslohngrenzen von
- 12.200 Euro bei Einzelveranlagung (für 2022 12.550 Euro) oder von
- 23.250 Euro bei Zusammenveranlagung (für 2022 23.900 Euro)
überschritten haben.
Ein Pflichtveranlagungsgrund liegt auch dann nicht vor, wenn der Pauschbetrag für behinderte Menschen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene oder ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen berücksichtigt worden ist.
Voraussetzungen
Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen insgesamt höher als 600 Euro sein.
Die Bildung des Behinderten-Pauschbetrags als ELStAM ist von dieser Antragsgrenze unabhängig.
Hinweis: Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der z.B. den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu berücksichtigenden Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge beider Partner zusammen mehr als 600 Euro betragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Lohnsteuerermäßigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2021 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2020 erhöhten Freibetrag haben, verwenden Sie das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und die entsprechenden Anlagen.
- Beantragen Sie 2021 höchstens den Freibetrag, der schon für das Kalenderjahr 2020 ermittelt wurde, verwenden Sie den nur den Hauptvordruck.
Hinweis: Statt dem bisher üblichen Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ gibt es nun wie bei der Einkommensteuererklärung einen Hauptvordruck und folgende Anlagen:
- Anlage Werbungskosten
- Anlage Kinder
- Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
Das Formular „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ gibt es nicht mehr.
Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen. Ändern sich die Verhältnisse für den Freibetrag zu Ihren Ungunsten, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt umgehend mitzuteilen.
Hinweis: Ein Faktor bei der Steuerklasse IV kann nun ebenfalls für zwei Jahre berücksichtigt werden.
Fristen
für das laufende Kalenderjahr: bis zum 30. November
Unterlagen
Je nach Antragsgrund können zusätzliche Nachweise für die Aufwendungen oder gesonderte Erläuterungen erforderlich sein.
Sonstiges
Nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare die Anleitung.
Rechtsgrundlage
- § 9a Einkommensteuergesetz (EStG) (Pauschbeträge für Werbungskosten)
- § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) (Sonderausgaben)
- § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) (Außergewöhnliche Belastungen)
- § 39 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuer)
- § 39a Einkommensteuergesetz (EStG) (Freibeträge)
- § 39e Einkommensteuergesetz (EStG) (Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Vertiefende Informationen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 29.03.2021 freigegeben.