Kommunaler Wärmeplan der Gemeinde Oedheim
Die Gemeinde Oedheim hat von der Firma Smart Geomatics Informationssysteme aus Karlsruhe einen Kommunalen Wärmeplan erstellen lassen. Dieser wurde im Rahmen der öffentliche Gemeinderatssitzung am 18.05.2026 im Rathaus Oedheim der Öffentlichkeit vorgestellt und beschlossen. Ziel ist es bis zum Jahr 2040 die Energieversorgung klimaneutral zu gestalten.
Den Abschlussbericht der Wärmeplanung der Gemeinde Oedheim können sie hier herunterladen: zum Download (PDF-Dokument, 3,18 MB, 19.05.2026)
Was ist ein Kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein strategisches Konzept einer Kommune zur zukünftigen klimafreundlichen Wärmeversorgung und stellt gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) eine wesentliche Grundlage für die Planung einer langfristig tragfähigen Wärmeversorgung in der Kommune dar. Ziel ist es, den Wärmebedarf von Gebäuden langfristig möglichst klimaneutral zu decken und fossile Energieträger wie Öl und Gas schrittweise zu reduzieren. Im Rahmen der Wärmeplanung wird untersucht, wie derzeit geheizt wird, wo besonders hoher Wärmebedarf besteht und welche erneuerbaren oder nachhaltigen Energiequellen genutzt werden können.
Dazu zählen unter anderem Fernwärme, Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie oder industrielle Abwärme. Der Wärmeplan zeigt, welche Gebiete sich für zentrale Lösungen wie Fernwärmenetze eignen und wo dezentrale Heizsysteme sinnvoller sind. Er dient als Orientierung für Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen und Bürger bei zukünftigen Investitionen und Sanierungsmaßnahmen. Der kommunale Wärmeplan selbst verpflichtet Bürger nicht direkt zum Austausch ihrer Heizung, hat jedoch großen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der lokalen Wärmeversorgung und Infrastruktur.
Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW sowie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Bürgerinnen und Bürger müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Gebäude oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Interessierte im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg






