Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.oedheim.de veröffentlichten Website der Gemeinde Oedheim. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 14.12.2020 durchgeführten Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseitemit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Barriere:
- a. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
- b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden diese Mängel nach und nach beheben
2. Barriere:
- a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) in der Fußzeile der Website ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
- b. Barrierefreie Alternative: Die Adresse des abgebildeten Kartenpins finden Sie ebenfalls nochmal in der Fußzeile der Website.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Oedheim versucht der Barrierefreiheit in vollem Umfang nachzukommen. Für die Erstellung der "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" wurde das benötigte Sonderprogramm beschafft und Beschäftigte wurden eingewiesen. Wir arbeiten daran, die Dokumente und pdf-Dateien zeitnah auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen. Da eine sofortige Umsetzung mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, benötigen wir hierzu noch einige Zeit. Hierzu bitten wir um etwas Geduld. Zudem werden der Gemeinde Oedheim auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Oedheim ist dennoch bemüht und daran interessiert, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung: Da unsere Bildergalerie im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Gemeinde vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
- b. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund des Umfangs und der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung von mehr als 70 Bildern unverhältnismäßig.
- c. Barrierefreie Alternative: Eine kurze Beschreibung des Fotoalbums liegt in Form eines Teasertextes vor. Diese werden von den zuständigen Mitarbeiter im Rathaus ggf. überarbeitet und ergänzt.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.12.2020 erstellt und zuletzt am 19.01.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Oedheim: E-Mail Schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.