Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Nach § 50 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Namen, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Geburtstage dürfen ab dem 70. Geburtstag in 5-Jahres Schritten veröffentlicht werden, sofern der Jubilar dem nicht widersprochen hat. Ab dem 100. Geburtstag darf dann wieder jeder Geburtstag veröffentlicht werden. Ein Sperrvermerk wird für Personen eingetragen, die in einer Pflegeeinrichtung gemeldet sind.
Die Gemeinde Oedheim macht von dieser gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch und veröffentlicht die Jubiläen wie folgt:
Altersjubilare werden veröffentlicht
- ab dem 70. Lebensjahr im Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
- ab dem 80. Lebensjahr im Mitteilungsblatt und der Heilbronner Stimme
Ehejubilare werden veröffentlicht
- zur goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- zur diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- zur eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre)
jeweils im Mitteilungsblatt und der Heilbronner Stimme.
Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, beantragen Sie rechtzeitig (spätestens vier Wochen vorher) die Einrichtung einer gebührenfreien Übermittlungssperre. Zum Antrag auf Sperrvermerke (PDF-Dokument, 81,54 KB, 26.04.2022)
Bei bereits eingetragenen Sperrvermerken ist eine erneute Meldung nicht nötig.
Gratulationen an die Alters- und Ehejubilare durch den Bürgermeister
In Oedheim besucht der Bürgermeister bzw. ein Stellvertreter
Altersjubilare
- zum 90. Geburtstag
- zum 95. Geburtstag
- zum 100. Geburtstag und jedem folgenden Geburtstag
Ehejubilare
- zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre) und jedem folgenden Ehejubiläum
Die Jubilare werden rechtzeitig vorher schriftlich angefragt, ob ein Besuch gewünscht ist.