Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis
Mit Wirkung zum 01.01.2020 haben sich 18 Kommunen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss des nördlichen Landkreises Heilbronn (GGA nördl. LKR HN) zusammengeschlossen. Die gesetzliche Grundlage für die gemeinsame Tätigkeit sind neben §§ 192 ff BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) auch § 8 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO).
Erreicht wird somit die rechtssichere Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Bereitstellung der sogenannten Marktzahlen (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze). In der Geschäftsstelle werden hierzu die Kaufverträge aller im Gebiet anfallenden Verträge in der Kaufpreissammlung gesammelt, ausgewertet und daraus Bodenrichtwerte und Marktzahlen ermittelt.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium und besteht für die kommenden
4 Jahre (Bestellungszeitraum der ehrenamtlichen Gutachter) aus 66 von den Kommunen benannten Gutachter, dazu 4 Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sowie 2 Vertreter des Finanzamtes. In wechselnder Besetzung werden auf Antrag Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden durchgeführt.
Folgende Kommunen sind beteiligt:
- 74177 Bad Friedrichshall
- 74172 Neckarsulm
- 74906 Bad Rappenau
- 74861 Neudenau
- 74206 Bad Wimpfen
- 74196 Neuenstadt a. K.
- 74235 Erlenbach
- 74229 Oedheim
- 74831 Gundelsheim
- 74254 Offenau
- 74239 Hardthausen a. K.
- 74255 Roigheim
- 74249 Jagsthausen
- 74936 Siegelsbach
- 74243 Langenbrettach
- 74257 Untereisesheim
- 74219 Möckmühl
- 74259 Widdern