Amtliche Bekanntmachungen 2022
Ausschreibung des Baugrundstücks Berggasse 4 in 74229 Oedheim-Degmarn
icon.crdate09.06.2022
Vergabe im Bieterverfahren mit öffentlichem Submissionstermin
Die Gemeinde Oedheim ist Eigentümerin des Baugrundstückes Berggasse 4, Flst. Nr. 113/1 in 74229 Oedheim, Ortsteil Degmarn. Auf dem 316 m² großen Grundstück befindet sich ein Wohngebäude, welches abgebrochen werden muss.
Vergabe des Baugrundstückes:
Die Vergabe des oben bezeichneten Baugrundstückes findet im Bieterverfahren statt. In der Zeit vom 13.06.2022 bis 11.07.2022, 14.00 Uhr können Sie Ihr Gebot für das Baugrundstück mittels des beigefügten Formulars (Anlage 1 (PDF-Dokument, 46,51 KB, 02.04.2024)) in einem verschlossenen Umschlag bei der Gemeinde Oedheim, Ratsstraße 1 in 74229 Oedheim einreichen. Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem beigefügten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ (Anlage 2 (PDF-Dokument, 292,03 KB, 02.04.2024)).
Der Submissionstermin findet am 11.07.2022 um 14.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Oedheim, Ratsstraße 1, 74229 Oedheim statt. Dieser Termin ist öffentlich. Dort werden die eingegangenen Angebote geöffnet und entsprechend verlesen. Sollte das Höchstgebot von mehr als einem Bietenden genannt worden sein, so entscheidet das Los über den Zuschlag unter den Höchstbietenden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gebot nur in das Verfahren einbezogen werden kann, wenn sowohl die Anlagen 1 und 2 vollständig ausgefüllt sind und der Angebotsumschlag ordnungsgemäß verschlossen ist. Angebote, welche nach Fristende eingehen können nicht berücksichtigt werden.
Kaufpreis:
Der Grundpreis für das Baugrundstück liegt bei 145,00 € pro Quadratmeter und somit insgesamt bei 45.820,00 €.
Pläne:
Ein Lageplan des Grundstückes, sowie ein Auszug des Bebauungsplans finden Sie auf unserer Homepage unter www.oedheim.de/rathaus-service/planen-bauen/bauplaetze-von-der-gemeinde,
alternativ können Sie diesen bei uns anfordern. Da der Bebauungsplan keine Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung enthält, muss sich das noch zu errichtende Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügen. Bei der Lokalisierung des noch zu errichtenden Gebäudes auf dem Grundstück sind die im Bebauungsplan festgelegten Baulinien zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Oedheim keine Anfragen über die Realisierbarkeit Ihres Bauvorhabens im Zuge der Ausschreibung des o.g. Grundstückes treffen kann. Ziehen Sie im Zweifel eine fachkundige Person zu Rate. Kosten werden hierfür im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Weitere Informationen:
Die Veräußerung des Baugrundstückes ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Grundstück wird im gegenwärtigen Zustand veräußert. Das Bestandsgebäude befindet sich in einem desolaten Zustand und ist stark vermüllt, es wird mitsamt Inventar verkauft. Jedem Bietenden wird angeraten, das Grundstück vor Abgabe eines Gebots zu besichtigen. Die Gemeinde Oedheim übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit des Grundstückes.
- Das auf dem Grundstück befindliche Bestandsgebäude muss abgebrochen werden. Der Abbruch des Bestandsgebäudes muss ab Kaufvertragsschluss gerechnet innerhalb von 2 Jahren erfolgen.
Mit Unterschrift des Bieterformulars versichern die Bietenden, die Kaufbedingungen zu akzeptieren und das Grundstück eingehend besichtigt zu haben.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Kübler unter der Telefonnummer 07136/278-60 oder per E-Mail: katharina.kuebler@oedheim.de zur Verfügung.
Datenschutz:
Ihre Daten werden bei einer Teilnahme am Bieterverfahren gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung von uns verarbeitet und gespeichert. Ihre Betroffenenrechte sind auf unserer Internetseite unter
www.oedheim.de im Bereich Datenschutz einsehbar. Weiter erklären Sie sich mit der Teilnahme am Bieterverfahren damit einverstanden, dass Ihr Name und Ihr Gebot im Rahmen der öffentlichen Submission laut verlesen wird.